Entschädigungsansprüche nach § 15 EEG
EE-Anlagenbetreiber haben bei Abregelung Anspruch auf Entschädigung. Erfahren Sie, wie der Anspruch entsteht, berechnet und durchgesetzt wird.
Rechtsgrundlage: § 15 EEG
§ 15 EEG gewährt Betreibern erneuerbarer Energieanlagen einen Entschädigungsanspruch, wenn ihre Anlage aufgrund von Netzengpässen abgeregelt wird. Der Anspruch richtet sich gegen den zuständigen Netzbetreiber.
Anspruchsvoraussetzungen
- Die Anlage muss nach dem EEG gefördert sein
- Die Abregelung muss netzseitig veranlasst sein (nicht eigenverursacht)
- Die Anlage muss technisch einspeisefähig gewesen sein
- Die Entschädigungsansprüche müssen fristgerecht geltend gemacht werden
Berechnung der Entschädigungshöhe
Die Entschädigung beträgt in der Regel 95 % des entgangenen Erlöses. Grundlage ist die Ausfallarbeit multipliziert mit dem anzulegenden Wert (bei Direktvermarktung) oder der Einspeisevergütung. Die 5 % Eigenanteil sollen Anreize für den Netzausbau setzen.
Geltendmachung in der Praxis
Stellen Sie Ihren Anspruch mit vollständiger Dokumentation beim Netzbetreiber. Nutzen Sie standardisierte Abrechnungsformate und achten Sie auf die Fristen. Bei Streitigkeiten kann die Bundesnetzagentur als Schlichtungsstelle angerufen werden.
Verwandte Ratgeber
Abregelungsabrechnung Schritt für Schritt
Die Abrechnung von Abregelungsmaßnahmen ist komplex. Dieser Leitfaden führt Sie in 6 klaren Schritten vom Datenimport bis zum fertigen Abrechnungspaket.
WeiterlesenAusfallarbeit berechnen: So funktioniert es
Die korrekte Berechnung der Ausfallarbeit ist das Herzstück der Redispatch-Abrechnung. Wir erklären beide Modelle und zeigen häufige Fehlerquellen.
WeiterlesenRedispatch 2.0 erklärt: Was Betreiber wissen müssen
Mit Redispatch 2.0 gelten seit Oktober 2021 grundlegend neue Regeln für die Netzengpassbewirtschaftung. Dieser Leitfaden erklärt alle Änderungen und was Betreiber jetzt wissen müssen.
WeiterlesenPassende Blog-Artikel
Bereit für automatisierte Redispatch-Abrechnung?
Testen Sie RedisPay kostenlos und erleben Sie, wie einfach revisionssichere Abrechnung sein kann.
